SPEZIALISTEN FÜR ITALIENISCHES RECHT

Das deutsche und das italienische Recht haben eine gemeinsame Wurzel: das römische Recht. Deshalb gibt es viele Gemeinsamkeiten und vergleichbare bzw. ähnliche Lösungen. Allerdings liegt die Tücke im Detail.

So sind zum Beispiel die Hürden in Italien viel höher, allgemeine Geschäftsbedingungen in einen Vertrag einzubeziehen; beim Eigentumsvorbehalt sind ebenfalls Formalien zu beachten, die es so in Deutschland nicht gibt.

Sehr deutliche Unterschiede gibt es auch im Immobilienrecht. In Italien gelten zum Beispiel auch vor dem Notartermin getroffene Abreden (sog. scritture private). Bei Vertragsabschluss muss in Italien in der Regel bar oder mit Scheck bezahlt werden.

Diese sind nur wenige Beispiele. Sie machen aber klar, dass man sich nicht auf die im Heimatland gewohnten Abläufe und Regelungen verlassen kann, sondern lieber von vornherein Beratung in Anspruch nimmt, die wir Ihnen in hochspezialisierter Form anbieten können. Scheuen Sie sich daher nicht, uns in Fällen mit Berührung zu Italien anzusprechen.

UMGANG MIT BEHÖRDEN IN ITALIEN

Häufig besteht Unsicherheit, ob im Ausland geplante geschäftliche Aktivitäten, z.B. der Verkauf bestimmter Produkte, mit den dort bestehenden Vorschriften in Einklang steht bzw. ob bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. In manchen Fällen bedarf es einer expliziten Zulassung durch die zuständigen Behörden.

Der Umgang mit Behörden im Ausland ist in der Regel schon allein wegen des Sprachproblems häufig sehr kompliziert. Die Amtssprache ist immer die Sprache des jeweiligen Landes, in den seltensten Fällen wird man sein Anliegen in deutscher Sprache oder wenigstens in englischer Sprache besprechen können.

Auch im Fall einer Auseinandersetzung ist die schriftliche Kommunikation mühsam und langwierig.

Durch unsere umfassende Expertise können wir Sie an dieser Stelle unterstützen und im Umgang mit den örtlichen Behörden begleiten.

Internationaler Forderungseinzug

Jedes Unternehmen hat ab und an Kunden, die schlecht oder gar nicht bezahlen. Wir kümmern uns gerne auch um den Forderungseinzug. Diese erfolgt in den allerwenigsten Fällen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das teuer und langwierig ist, auch die Vollstreckung eines Titels kann sich in die Länge ziehen.

Bewährt hat sich die von uns angewandte Methode, mit dem Schuldner von unserer Seite aus in Kontakt zu treten. Wenn er ein Anwaltsschreiben in seiner Muttersprache erhält, erfolgt die Zahlung häufig unmittelbar, meist sogar einschließlich unserer Kosten.

In vielen Fällen gibt es aber auch eine Rückmeldung dahingehend, dass die Zahlung derzeit nicht oder nur in Raten möglich ist. Dann ist es in der Regel ratsam, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen; unserer Erfahrung nach werden diese Vereinbarungen dann auch meist beachtet.

Auch bei streitigen Forderungen lohnt es sich, über einen möglichen Vergleich zu sprechen. Ist der Schuldner hingegen bereits insolvent, ist der Gesprächspartner der Insolvenzverwalter, mit dem dann die möglichen Perspektiven für die offene Forderung zu erörtern sind.

ARBEITSRECHT IN ITALIEN

Das Arbeitsrecht in Italien ist strukturell dem deutschen gar nicht so unterschiedlich, in der Praxis sind die Unterschiede jedoch gewaltig.

Italien kennt neben dem klassischen Arbeitsvertrag vor allem das einfache Anstellungsschreiben. Die Einzelheiten ergeben sich dann aus den sog. Kollektivverträgen, die den deutschen Tarifverträgen ähnlich sind, aber flächendeckend gelten. Sie lassen allerdings durchaus Spielräume, sodass es mehr als lohnend ist, schon bei der Vertragsgestaltung sorgsam zu Werke zu gehen.

Erhebliche Unterschiede gibt es auch beim Kündigungsrecht. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass es quasi unmöglich ist, eine Kündigung so zu gestalten, dass sie absolut wasserdicht ist. In der Regel wird man nicht umhinkommen, einer Einigung unter Einbeziehung einer Entschädigung zuzustimmen, um ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies ist auch ratsam in Anbetracht der Ausgleichszahlungen von bis zu einem Jahresgehalt selbst bei einer relativ kurzen Beschäftigungsdauer, die die Gerichte festsetzen können. Im Vergleichswege lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen.

Internationales Handelsrecht

Der internationale Handel ist ein weites Feld und wirft immer wieder neue rechtliche und praktische Fragestellungen aus.

Zum Beispiel:

  • Ist es besser, im Ausland mit Handelsvertretern oder fest angestellten Mitarbeitern zu arbeiten?
  • Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland mit Handelsvertretern, Vertriebshändlern, Franchisenehmern oder sonstigen Partnern zusammenarbeite?
  • Welche allgemeinen Regelungen gelten für den Handel im Ausland? Gibt es wettbewerbsrechtliche Regelungen? Oder etwa kartellrechtliche Beschränkungen?

Nicht zuletzt ist der Bereich des Vertragsrechtes eminent wichtig. Jedem Handelsgeschäft liegt ein Vertrag zugrunde. Dieser muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden, es reicht eine mündliche Abrede. Allerdings ist bei grenzüberschreitender Tätigkeit oft nicht klar, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund sollte man, jedenfalls bei längerfristigen Vertragsbeziehungen, gewisse Grundregelungen von vornherein mit dem Vertragspartner vereinbaren (anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Haftungsregelungen, Verjährungsfristen etc.).

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung wie auch bei der Gestaltung eigener Verträge.

Italienisches Steuerrecht

Fragen des italienischen Steuerrechts stellen sich für Unternehmen, aber auch für Privatleute, z.B. diejenigen, die eine Ferienimmobilie in Italien besitzen.

Eine andere steuerrechtlich relevante Konstellation ist die Besteuerung von Arbeitnehmern, die in verschiedenen Ländern tätig sind. Hier ist zunächst festzustellen, wo die Einkünfte zur versteuern und welche Erklärungen notwendig sind, u.a. auf Basis eventueller Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Wir unterstützen Sie hierbei zusammen mit Spezialisten aus unserem Netzwerk.

Die Anwaltskanzlei Altea Lex wurde von Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen gegründet. Dieser ist seit rund 30 Jahren anwaltlich in deutsch-italienischen Angelegenheiten tätig. Er berät und vertritt deutsche Mandanten, die vorwiegend unternehmerisch tätig sind, bei Ihren Aktivitäten in Italien und umgekehrt. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung, die gerichtliche Tätigkeit spielt eine untergeordnete Rolle. Die komplexe Struktur der Angelegenheiten erfordert zunehmend interdisziplinäre Tätigkeit gemeinsam mit Steuerberatern, Immobilienfachleuten und Unternehmensberatern.
Die Bedürfnisse der Mandanten stehen natürlich im Mittelpunkt. Dem trägt die besondere Struktur des Büros, nämlich die Zusammenarbeit von deutschen und italienischen Anwältinnen und Anwälten, Rechnung. Die Betreuung der Mandanten erfolgt wahlweise in italienischer, deutscher oder englischer Sprache. Der Beratungsansatz geht immer über die rein rechtliche Ebene hinaus und berücksichtigt auch wirtschaftliche und vor allem praktische Aspekte. Dadurch werden Fehler und Stolperfallen vermieden, in die man schnell gerät, wenn man fälschlich davon ausgeht, dass das deutsche und das italienische Rechtssystem mehr oder minder identisch sind. Dem ist leider nicht so: trotz der gemeinschaftlichen Wurzel im römischen Recht und der seit Jahren zunehmenden Durchdringung durch das europäische Recht sind die Unterschiede zwischen den beiden Rechts -und Wirtschaftsordnungen erheblich.
Neben den klassischen Tätigkeitsfeldern wie Beratung bei der Gesellschaftsgründung in Italien, der Gestaltung von Verträgen mit italienischen Geschäftspartnern und Arbeitnehmern sowie der klassischen Forderungseintreibung treten immer wieder neue rechtliche Aspekte auf die Tagesordnung: in den letzten Jahren ist hier insbesondere das Datenschutzrecht zu nennen, aber auch die umsatzsteuerrechtliche Problematik bei grenzüberschreitenden Liefergeschäften, die insbesondere durch den starken Anstieg des Onlinehandels erhebliche Risiken für die beteiligten Unternehmen birgt.
Mit Altea Lex haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen die Beratungsstrukturen, die Sie aus Deutschland kennen, auch für Tätigkeiten in Italien zur Verfügung stellt. Insbesondere setzen wir alles daran, für unsere Mandanten der einzige Ansprechpartner zu sein und in dieser Funktion alle notwendigen Aktivitäten in Italien zu koordinieren, und zwar auch außerhalb juristischer Fragestellungen, gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft Altea GmbH. Nicht selten müssen nämlich mehrere Berater eingeschaltet werden, zum Beispiel bei der Anstellung eines Arbeitnehmers in Italien. Hier kann es im Extremfall bis zu vier verschiedenen Ansprechpartnern geben.
Altea Lex ist mit seinen Mandanten im regelmäßigen Austausch. Wir achten darauf, dass neuere rechtliche und praktische Entwicklungen, die für Sie interessant sein könnten, rechtzeitig zu Ihrer Kenntnis gelangen. Angesichts der schnelllebigen heutigen Zeit erfolgen zahlreiche gesetzgeberische und administrative Maßnahmen, um sich der stets wechselnden Bedingungen anzupassen. Hierdurch können sich Nachteile und Einschränkungen, aber natürlich auch Vorteile (Subventionen, Steuervorteile) ergeben, über die wir zeitnah informieren.
Altea Lex legt besonderen Wert auf eine vorausschauende Beratung. Das fängt bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform im Falle einer Gesellschaftsgründung an, bei der zunächst die individuelle Ausgangssituation genau analysiert werden muss. Dann geht es darum, eine nachhaltige Struktur zu schaffen zu möglichst günstigen Konditionen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Tagesgeschäft wie zum Beispiel bei der Vertragsgestaltung mit Agenten und Mitarbeitern sowie der Abwicklung dieser Verträge, aber auch in kritischen Phasen, in denen beispielsweise eine Refinanzierung oder Umstrukturierung angezeigt ist.
Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen hat in seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der rechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen ein internationales Netzwerk im Bereich von Recht, Steuern und Vertrieb geschaffen, das nicht nur auf dem Papier besteht, sondern durch enge persönliche Bindungen gekennzeichnet ist.

Deutsches Recht

Trotz der starken Ausrichtung nach Italien ist Altea Lex ist ein deutsches Anwaltsbüro und dementsprechend selbstverständlich auch in der Lage, Sie in rechtlichen Fragestellungen des deutschen Rechtes zu begleiten.

Italienisches Recht

Wir beraten Sie in Deutschland auf dem Gebiet des italienischen Rechtes. Ansprechbar sind hier italienische Anwälte, die in Köln arbeiten, wie auch Rechtsanwalt Dr. von der Seipen, der seine langjährige Erfahrung auch an dieser Stelle einbringen kann.

Internationales Recht und Europarecht

Die Ausrichtung von Altea Lex führt zwangsläufig dazu, dass außer den Fragen des deutschen und des italienischen Rechtes auch allgemeine international rechtliche Fragestellungen behandelt werden. Dies fängt an mit dem internationalen Privatrecht, also mit der Frage, welches Recht überhaupt auf einen Sachverhalt anwendbar ist – das ist nämlich in vielen Fällen, besonders (aber nicht nur) auf dem Gebiet des Vertragsrechtes – alles andere als eindeutig. Zu beachten ist auch der erhebliche Einfluss des europäischen Rechtes in vielen Bereichen, etwa bei Datenschutz.

Regelmäßig sind wir auch im Zusammenhang mit Rechtsordnungen anderer Länder, zum Beispiel Frankreich, die Vereinigten Staaten, aber auch in Osteuropa tätig. Hier arbeiten wir mit persönlich bekannten Mitgliedern unseres Netzwerkes und bieten auf Wunsch sowohl die Beratung als auch die Prozessführung an.