Italienisches Erbrecht

Deutsch-italienische Erbfälle sind zahlreich. Italienische Staatsbürger sind seit Jahrzehnten Teil der deutschen Gesellschaft, nicht wenige sind hier geboren und aufgewachsen und sehen sich dann – oft unerwartet – mit einem Erbfall in Italien konfrontiert; nicht selten besteht die Erbmasse auch aus Gegenständen, die in beiden Ländern sind.

Es stellt sich jede Menge Fragen – auch solche ohne rechtlichen Bezug – bei einem Erbfall, die abgeklärt werden müssen. Darüber hinaus passiert es auch nicht selten, dass zwischen den Erben vermittelt werden muss. Auch an dieser Stelle bringen wir uns gerne ein; unserer Erfahrung nach lassen sich in der überwiegenden Zahl der Fälle Lösungen finden, die eine faire Verteilung des Erbes ermöglichen und verhindern, dass der geerbte Wert in gerichtlichen Auseinandersetzungen „dahinschmilzt“.

Wie ist die grundsätzliche Vorgehensweise?

Die Vorgehensweise in diesen Fällen ist immer dieselbe. Zunächst ist zu klären, wie viele Erben es gibt und wie die Anteile der Erben am Erbe sind. Des Weiteren ist zu klären, was überhaupt in die Erbmasse fällt, ob diese überhaupt werthaltig ist bzw. mit Schulden belastet. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage einer etwaigen Erbausschlagung, für die in Italien längere Fristen gelten als in Deutschland. Oft kommen auch Steuern und Abgaben auf die Erben zu, die zunächst bezahlt werden müssen, unabhängig davon, ob in der Erbmasse selbst liquide Mittel vorhanden sind. Dies ist z.B. nicht der Fall ist, wenn die Erbmasse nur aus Immobilien besteht.

Welche Möglichkeiten kommen für eine Immobilie infrage?

Im Fall von Immobilien ist primär die weitere Vorgehensweise zu klären. So kann zum Beispiel einer der Erben die Immobilie übernehmen und die anderen Erben auszahlen; natürlich kommt auch ein gemeinschaftlicher Verkauf infrage. In beiden Fällen wird man jedoch in der Regel vor Ort einen Gutachter einschalten müssen, um den Wert der Immobilie zu bestimmen. Die Situation in Italien ist hier durchaus der Deutschen vergleichbar: in den Metropolen wie Mailand sind die Preise bisweilen exorbitant hoch, in abgelegenen Gegenden hingegen häufig extrem gering bzw. es handelt sich um Immobilien, die schon mangels eines entsprechenden Standards (Heizung, sanitäre Einrichtungen etc.) nicht oder nur sehr schwer verkäuflich sind.

Ist ein Käufer vorhanden, lässt sich die Transaktion in Italien auch über eine beim deutschen Notar unterschriebene Vollmacht abwickeln, d.h. die Anwesenheit aller Erben vor Ort ist keine Voraussetzung. Hierfür stehen wir Ihnen gerne mit Partnern aus unserem Netzwerk für die eventuelle Übersetzung der Unterlagen und notarielle Unterschriftsbeglaubigung bzw. Beurkundung der Vollmacht zur Verfügung.