Honorare
Transparenz und Flexibilität sind für uns auch bei der Abrechnung unserer Dienstleistungen wichtig. Wir arbeiten grundsätzlich auf der Basis eines Stundensatzes, der vom Schwierigkeitsgrad des Mandates und seiner wirtschaftlichen Tragweite abhängt.
Wenn es aufgrund der Umstände nicht möglich ist, den Aufwand verlässlich einzuschätzen, bieten wir eine Vorprüfung für ein Pauschalhonorar an, um dann auf der Basis der Ergebnisse dieser Prüfung gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Ist der Aufwand vorhersehbar, wie zumeist bei der Erstellung von Verträgen in den verschiedenen Bereichen wie etwas Gesellschafts- oder Handelsvertreterrecht, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Wünschen Sie eine längerfristige Zusammenarbeit, etwa im Bereich kontinuierlicher Beratung Ihres Unternehmens, sind wir gerne bereit, mit Ihnen über eine Monatspauschale zu sprechen.