IMMOBILIENKAUF IN ITALIEN

Wir haben den letzten Jahren zahlreiche Immobilientransaktionen abgewickelt, von sehr kleinen bis sehr großen.

Die Komplexität ist allerdings nicht von der Größe abhängig, sondern von anderen Umständen. Häufig sind auf der Verkäuferseite mehrere Personen, die sich nicht einig sind. Dies erfordert oft komplexe Verhandlungen. Nicht selten gibt es auch objektgebundene Schwierigkeiten, wie zum Beispiel nicht im Grundbuch eingetragene Lasten oder unklare Grenzverhältnisse. Auch ist immer zu prüfen, ob die Kommunen – wie auch in Deutschland – irgendwelche Vorkaufs- oder Zugriffsrechte auf das Grundstück im öffentlichen Interesse haben.

Vieles läuft in Italien anders als in Deutschland, deshalb lohnt es sich, auf die rechtliche und praktische Expertise von Altea Lex zurückzugreifen.

Wir helfen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Expertise dabei, alle genannten Risiken zu vermeiden und betreuen unsere Mandanten auch nach Abschluss des Vertrages, gerne auch in praktischer Hinsicht. Für die erworbene Immobilie sind in Italien regelmäßig Steuern zu entrichten, wobei der Käufer hier selber tätig werden muss. Natürlich stellen sich auch Versicherungs,- und Verwaltungsfragen.Auf Wunsch organisieren wir hier ein Gesamtpaket, gerne auch für einen längeren Zeitraum.

Vorvereinbarungen

Eine besondere Problematik besteht in Italien darin, dass Vorvereinbarungen rechtlich wirksam sind. Viele italienische Käufer drängen daher ihre deutschen Interessenten, derartige Vereinbarungen in privatschriftlicher Form abzuschließen, sog. scritture private. Die deutschen Interessenten sind häufig der Auffassung, dass dies unverbindlich sei, da in einem nächsten Schritt auf jeden Fall noch ein Notarakt notwendig ist. Diese Auffassung ist falsch und führt zu einem erheblichen Risiko. Wenn es nicht zum Notarvertrag kommt, besteht für den Verkäufer (natürlich auf den Käufer) unter Umständen ein Schadensersatzanspruch, und dieser kann ganz erheblich sein.

Zahlungsabwicklung

Große Unterschiede zu Deutschland gibt es auch beim Notartermin, der dementsprechend sehr sorgfältig vorbereitet werden muss. Der italienische Käufer, egal ob Privatverkäufer oder Firmenverkäufer, erwartet unmittelbare Zahlung bei Abschluss des Vertrages. Dies kann in bar geschehen, aber auch – und dies in der Praxis die Regel – durch bankbestätigte Schecks, sogenannte „assegni circolari“. All dies muss vorbereitet werden; deutsche Banken sind nicht in der Lage, derartige Schecks auszustellen. Meist lässt sich dies jedoch über ein Treuhandkonto des beurkundenden Notars abwickeln.

Vormerkung

Eine Vormerkung wie in Deutschland gibt es in Italien nicht. Durch den Notarakt geht das Eigentum unmittelbar über. Allerdings bedarf noch einer Eintragung. Es gibt zwar nach Beurkundung das theoretische Risiko der Zwischeneintragung eines anderen Erwerbers, dieses ist aber sehr gering.

Die Prozeduren im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf sind für deutsche Käufer oft schwer zu verstehen und voller Risiken. Vor dem genannten Hintergrund ist es daher besonders wichtig, mit einem Notar zusammenzuarbeiten, der absolut vertrauenswürdig ist und die Verträge sehr schnell zum Grundbuch anmeldet, was in Italien in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgt. Wir unterstützen Sie außerdem bei der Übersetzung der notwendigen Dokumente für die Beurkundung des Kaufvertrags, dessen amtliche Sprache Italienisch ist, oder zum Beispiel bei der Bevollmächtigung einer Person vor Ort für den Notartermin.