Das Transparenzregister in Italien

Das Transparenzregister in Italien ist seit 01.01.2023 operativ.

Für bereits bestehende italienischen Kapitalgesellschaften sowie für Neugründungen sind kurze Eintragungsfristen zu beachten, jeweils 60 und 30 Tage. Die 30-Tage-Frist gilt auch für die Mitteilung etwaiger Änderungen im Hinblick auf die Gesellschaftsstruktur.

Die Eintragungsfrist für italienische Gesellschaften ist am 11. Dezember 2023 ausgelaufen.

Welchen Zweck erfüllt ein Transparenzregister?

Im Rahmen der rechtlichen Neuerungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und von weiteren strafbaren Aktivitäten sowie zur Überwachung von juristischen Personen und deren Strukturen, gilt in Deutschland bereits seit 2018 eine Eintragungspflicht bei Kapitalgesellschaften in das sog. „Transparenzregister“.

Aufgrund der Verschachtelung der Gesellschafterverhältnisse in den meisten Konzernen ist dementsprechend die natürliche Person, die letztlich hinter einer Gesellschaft steht, in ein Register einzutragen, das sowohl den Behörden als auch Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich ist. Anders formuliert, sind eine oder mehrere Personen einzutragen, die durch mittelbare und unmittelbare Beteiligungen sowie in anderer Form eine Kontrolle über die Gesellschaft ausüben, die sog. „wirtschaftlich Berechtigten“.

Wie funktioniert die Eintragung in Italien?

Der italienische Gesetzgeber hat dafür vorgesehen, dass der wirtschaftlich Berechtigte eine Erklärung über die lokale Handelskammer abgibt. Diese muss mit einer sog. „digitalen Unterschrift“, also einer elektronisch qualifizierten Signatur versehen werden; hierfür ist außerdem ein Online-Identitätsfeststellungsverfahren bei der Handelskammer durchzuführen.

Sofern der gesetzliche Vertreter nicht in Italien wohnhaft ist, kann die Prozedur online durchgeführt werden, allerdings besteht Stand heute keine Harmonisierung mit ausländischen Anbietern von Legitimierungsverfahren und elektronischen Signaturen. In diesem Zusammenhang muss man davon ausgehen, dass auch Gesellschaften, die bereits digitale Unterschriften nutzen, sich mit einem neuen System auseinandersetzen müssen.

Welche Sanktionen drohen bei fehlender oder verspäteter Eintragung?

Bei fehlender Eintragung werden automatisch Sanktionen bis circa 1.000,-€ durch die zuständigen Behörden verhängt.

Bei einer verspäteten Eintragung kann hingegen die Reduzierung der Bußgelder um 1/3 beantragt werden.

Was bedeutet die Einführung für Ihren Alltag als Unternehmer?

Die Nutzung von elektronischen Signaturen und zertifizierten Postfächern (PEC) gehört in Italien durch die steigende Digitalisierung zum Alltag, vor allem in der Korrespondenz mit Behörden und Kunden bzw. Lieferanten. Die Eintragung in das Transparenzregister wird somit ein weiterer Bestandteil der umfangreichen Compliance-Pflichten für italienische Unternehmen. Ein Nachweis über die Eintragung wird in diesem Zusammenhang auch von Geschäftspartnern, z.B. Kreditinstituten, angefordert werden.

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